Flugplatz Johannisthal
Niveauvolle Luftfahrtgeschichtsbewahrung ist ein Ausdruck von Kultur und Kulturbewahrung. Sich den damit verbundenen Aufgaben zuzuwenden und an ihrer Lösung mitzuwirken, in welcher Weise auch immer, ist ehrenhaft.
Doz. Dr. Dr. sc. Günter Schmitt
Gründungsvorsitzender der GBSL am 12. Juni 1992 anlässlich der ILA
Ziele der GBSL e.V.
Die Gesellschaft zur Bewahrung von Stätten deutscher Luftfahrtgeschichte e.V. (GBSL) wurde 1991 von Journalisten, Historikern und Luftfahrtenthusiasten gemeinsam mit Museen, anderen Institutionen und der Branche verbundenen Firmen als gemeinnütziger Verein gegründet. Die Mitgliedschaft steht allen offen, die sich für die Geschichte der deutschen Luft- und Raumfahrt interessieren und sich durch ihre eigene Mitarbeit am Erhalt und der Pflege der gegenständlichen Traditionen beteiligen wollen.
Albatros-Flugzeugwerke in Berlin-Johannisthal 1920/23
Flughafen Köln-Butzweilerhof 1936
Flugplatz am Rebstock Frankfurt am Main 1925
Deutschland hat eine große Luft- und Raumfahrtgeschichte. Viele Stätten erinnern noch heute an die Pioniere, allen voran der erste Flieger Otto Lilienthal. Sein „Fliegeberg“ in Berlin-Lichterfelde ist eine von vielen noch vorhandenen Stätten die man aufsuchen kann. Nicht immer ist es ein Objekt dieser Größe. So erinnert im bayerischen Puchheim nur noch ein kleines Denkmal an einen der ersten deutschen Flugplätze. Nicht wenige solcher Plätze sind im Verlauf der Jahrzehnte überbaut und vergessen worden.
Ziel der Gesellschaft ist die Bewahrung von Stätten, die mit der deutschen Luft- und Raumfahrtgeschichte verbunden sind. Dazu gehören unter anderem Flugplätze, Bauwerke, Fluggerät und andere besondere Erinnerungsstücke. Die GBSL sieht ihre Aufgabe darin, die Erinnerung an inzwischen Zerstörtes oder Verlorengegangenes zu erhalten. Wir wollen eine breite Öffentlichkeit für die Mitarbeit gewinnen, um den Denkmalschutz, den Heimatgedanken sowie insbesondere den Fluggedanken zu fördern.
Gemeinnützigkeit
Entsprechend der Abgabeordnung (AO), § 52 Gemeinnützige Zwecke, ist die Tätigkeit der GBSL gemäß Absatz (1) darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. In diesem Sinne ist die GBSL selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar diese gemeinnützigen Zwecke.
Gemäß Absatz (2) ist der Zweck der GBSL die Förderung der Kultur und die Förderung von Heimatkunde und Heimatpflege.
Die Gemeinnützigkeit ist aller drei Jahre mit den dafür entsprechenden Dokumenten beim zuständigen Finanzamt zu beantragen und wird bei positiver Prüfung mit dem Freistellungsbescheid bestätigt. Neben Steuervorteilen ist ein gemeinnütziger Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) für Geld- oder Sachzuwendungen auszustellen.